F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen
Das Team des Gesundheitscenter Venavital versteht sich als kompetenter Partner in Sachen Gesundheit. Die Mitarbeiterinnen können Ihre Fähigkeiten nicht nur durch Zertifikate und regelmäßige Schulungen, sondern ebenfalls durch jahrelange Erfahrung unmittelbar am Patienten vorweisen. Die enge Zusammenarbeit mit den einzelnen Herstellern, den Ärzten und Therapeuten diente ebenfalls dazu die Leidenschaft für das was wir tun auszubauen und die praktischen Erfahrungen über Jahre zu optimieren. Engagierte, freundliche und gut geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen somit für eine optimale Beratung und bedarfsgerechte Ermittlung der vom Arzt verordneten Hilfsmittel.
Mit dieser Verordnung können Sie uns gerne in unserer Filiale besuchen, um das verordnete Hilfsmittel zu erhalten. Vor Ort werden Sie dann von unseren Medizinprodukteberaterinnern zu diesem Hilfsmittel beraten. Den Schriftverkehr sowie die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen ebenfalls wir für Sie. Falls Sie keine Möglichkeit haben zeitnah zu uns in die Filiale zu kommen, können Sie uns ebenfalls die Verordnung via Fax (+ 49 (0) 6021 459375) Email (
Wenn Sie Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, fällt ab dem 18. Lebensjahr für jedes Hilfsmittel eine Eigenbeteiligung, die sogenannte gesetzliche Zuzahlung, an. Diese beträgt 10% des Abgabepreises, den die Krankenkasse dem Leistungserbringer vergütet und beträgt mindestens 5€ und maximal 10€. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die Eigenbeteiligung des Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres 2% der Bruttoeinahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sowie Schwangere sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Auf einer ärztlichen Verordnung bzw. einem Rezept muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels mit entsprechender Diagnose enthalten sein. Gerne beraten wir Sie und sprechen Ihnen Ihre individuelle Rezeptempfehlung aus.
Ein Rezept ist 28 Tage nach Ausstellung gültig.
Um die Passgenauigkeit Ihrer Strümpfe zu optimieren wird eine Maßnahme zwischen 9 und 11 Uhr am Vormittag empfohlen, da die Beine im Tagesverlauf anschwellen können. Für eine optimale Beratung Ihres Anliegens bitten wir Sie daher vorher einen Termin mit uns zu vereinbaren. Telefonisch erreichen können Sie uns unter folgender Nummer: 06021-459374
Es gibt verschiedene Tipps und Tricks, die das tägliche Tragen der Kompressionsversorgung erleichtern. Bei Erhalt Ihrer Kompressionsstrümpfe werden Sie hierzu umfangreich beraten. Wir stehen Ihnen jedoch als Ansprechpartner und Begleiter Ihrer Kompressionstherapie auch nach der Abholung jederzeit telefonisch oder vor Ort zur Verfügung.
Bei regelmäßigem Tragen und einer guten Pflege können Kompressionsstrümpfe ca. 6 Monate getragen werden. Nach dieser Zeit lässt sowohl der Druckverlauf als auch die therapeutische Wirkung nach. Die Krankenkassen übernehmen üblicherweise zwei Kompressionsversorgungen pro Jahr. Bei Gewichtsschwankungen o.ä. kann individuell von Krankenkassen entschieden werden ob weitere Versorgungen notwendig sind.
Seit dem großen Umbau unserer Werkstatt in Hanau können unsere Orthopädie Mechaniker Ihnen wieder alle Dienstleistungen und Produkte aus der Orthopädie Technik anbieten. Zu unserer vielfältigen Produktpalette zählen hier z.B. orthopädische Schuheinlagen, maßgeschneiderte Leibbinden & Korsetts, Prothesen sowie Bandagen und Orthesen für Rumpf, Arm, Knie und Fuß.